Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG ab 28. Juni 2025 für Websites bedeutet

Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das BFSG ab 28. Juni 2025 für Websites bedeutet
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Was bedeutet das BFSG?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.
Für wen gilt das Gesetz?
Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, insbesondere:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter
- Anbieter von elektronischen Tickets und Buchungsportalen
- Apps und mobile Anwendungen
Reine B2B-Angebote sind vorerst ausgenommen.
Welche Anforderungen stellt das BFSG an Websites?
Die Anforderungen des BFSG basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA, orientiert. Diese Richtlinien umfassen:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können (z. B. durch ausreichende Kontraste und Alternativtexte für Bilder).
- Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen für alle Nutzer bedienbar sein (z. B. durch Tastaturnavigation).
- Verständlichkeit: Informationen und Bedienung müssen verständlich sein (z. B. durch klare Sprache und konsistente Navigation).
- Robustheit: Inhalte müssen zuverlässig mit verschiedenen Technologien funktionieren (z. B. mit Screenreadern).
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
- Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht
- Anordnungen zur Einstellung der Dienstleistung durch Marktüberwachungsbehörden
Wie können Unternehmen ihre Websites barrierefrei gestalten?
Um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Analyse der aktuellen Website: Überprüfen Sie, inwieweit Ihre Website bereits barrierefrei ist.
- Umsetzung der WCAG 2.1-Richtlinien: Passen Sie Ihre Website entsprechend an, z. B. durch:
- Verwendung von ausreichenden Farbkontrasten
- Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder
- Sicherstellung der Tastaturnavigation
- Testen der Barrierefreiheit: Nutzen Sie Tools wie den WAVE Accessibility Checker oder den WCAG-Checker, um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu überprüfen.
- Schulung von Mitarbeitern: Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Barrierefreiheit und schulen Sie es entsprechend.
- Kontinuierliche Überprüfung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Website den aktuellen Anforderungen entspricht.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, digitale Angebote inklusiver zu gestalten und eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Durch rechtzeitige Anpassungen können Unternehmen nicht nur rechtlichen Konsequenzen entgehen, sondern auch ihre Nutzerfreundlichkeit und Reichweite verbessern.
✅ Checkliste: Ist Ihre Website bereit für das BFSG?
- Kontraste und Schriftgrößen: Sind alle Texte gut lesbar?
- Alternativtexte: Haben alle Bilder beschreibende Alternativtexte?
- Tastaturnavigation: Ist die Website vollständig per Tastatur bedienbar?
- Formulare: Sind alle Formulare korrekt beschriftet und bedienbar?
- Multimedia-Inhalte: Gibt es Untertitel für Videos und Audiobeschreibungen für Audioinhalte?
- Kompatibilität: Funktioniert die Website mit Screenreadern und anderen Assistenztechnologien?
Fazit
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für Qualität und Nutzerorientierung. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, profitieren von einer größeren Reichweite und einer verbesserten Nutzererfahrung für alle.
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Hinweis: Dieser Blogartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle.